Dermatologische Telekonsile
Für Kliniken, die nicht über eine eigene Hautklinik verfügen, bietet die Dermatologie der Uniklinik Marburg die Möglichkeit zur Vernetzung bei dermatologischen Fragestellungen an.
Für dieses Angebot kann sich jede Einrichtung bei uns anmelden und direkt starten. Alle Informationen hierzu finden Sie, wenn Sie runter blättern.
So funktioniert's mit der Vernetzung
Für unsere Kooperationseinrichtungen haben wir eine telemedizinische Sprechstunde eingerichtet. Unsere Dermatologie-Experten können somit per digitalem Schrift- und Videokonsil innerhalb einer verbindlichen Reaktionszeit auf Ihre Anfragen antworten.
Durch den schnellen, digitalen Informationsaustausch können wir wertvolle Zeit im Behandlungsprozess gewinnen und das Versorgungsspektrum für Patienten und Einrichtungen erweitern.
Wir haben Ihnen hier alle relevanten Informationen zu unserem Angebot zusammengestellt. Sie können sich bei Interesse an einer Kooperation gerne an mich und mein Team wenden.
Ihr Prof. Dr. med. Michael Hertl
Direktor der Hautklinik
Vorteile für Kooperationspartner
Für medizinische Einrichtungen liegen die Vorteile in der Stärkung der Vernetzung, dem Wissensaustausch und der verbindlichen Verfügbarkeit dermatologischer Expertise.
- Effizienter Konsildienst mit dermatologischen Experten
- Vermeidung unnötiger Patiententransporte
- Geringe Kosten für Anbindung an das Konsilnetzwerk
- Kein Aufwand für Betrieb und Wartung der Infrastruktur
Vorteile für Patienten
Für die Patienten ergeben sich Vorteile hinsichtlich der schnelleren Verfügbarkeit entscheidungsrelevanter Informationen, vereinfachter Zugang zu medizinischer Versorgung und einer besseren Einbindung qualifizierter Experten.
- Verbesserung der Diagnose- und Versorgungsqualität
- Erhöhte Verfügbarkeit des dermatologischen Experten
- Reduktion des zeitlichen und organisatorischen Aufwands für dermatologische Konsile
Mit wenigen Klicks vernetzt
Die Telemedizinplattform ist ohne Installation über jeden Browser nutzbar. Noch einfacher ist es nur noch mit der App, die Sie auf jedem Smartphone und Tablet mit iOS und Android installieren können.
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Für eine Konsilanfrage wählen Sie den Patient und den Konsildienst aus.
Anschließend tragen Sie Ihre Konsilanfrage ein, füllen das Anfrageformular aus
und laden die Fotos hoch. Fertig! -
Sie haben jederzeit eine Übersicht auf alle Phasen der Konsilbearbeitung.
Zu jeder Änderung werden Sie per Email benachrichtigt. -
Per Chat können Sie zum Konsil auf kurzem Wege Rückfragen mit dem Konsildienst klären
und weitere Formulare und Dokumente bei Bedarf austauschen.
Sie und der Konsildienst haben vollen Zugriff auf alle Daten. -
Für das Konsil können Sie das vordefinierte Formular für die Konsilanfrage ausfüllen
und Dokumente und Fotos hochladen. Sobald alles zusammengestellt ist,
können Sie die Anfrage absenden und die Rückmeldung abwarten. -
Sie können abschließend den Konsilbefund prüfen.
Passt alles, können Sie den Konsilfall als "abgeschlossen" markieren.
Änderungen sind nachträglich nicht mehr möglich.
Mobil nutzbar
Mit der App für iOS- und Android-Geräte lassen sich Konsile noch einfacher erstellen.
Die App lässt sich über die App Stores installieren. Sie können sich direkt mit den Ihnen bereitgestellten Zugangsdaten anmelden und loslegen.
Auf Ihre Konsile haben Sie sowohl im Portal als auch in der App Zugriff, egal wo Sie die Konsile erstellt und versendet haben.
Fotodokumentation
Einfache und schnelle Fotodokumentation direkt aus der App heraus.
Alternativ können Sie auch die Fotoaufnahmen im Portal zur Konsilanfrage hochladen und die Lokalisation zuordnen.
Anamnese und Fragebögen
Ergänzend zu den Fotos füllen Sie ein kurzes Formular aus.
Damit erhält der Konsildienst alle relevanten Informationen, um zügig mit dem Konsil zu beginnen und zeitnah Rückmeldung zu geben.
Videotelefonie bei Bedarf
Die Videotelefonie kommt zum Einsatz, wenn Fragen direkt im Gespräch besser geklärt werden können.
Zum Videogespräch gelangen Sie über die Telemedizinplattform. Vorab können Sie hierzu die Terminabstimmung online vornehmen.
Voraussetzungen
Sie können herkömmliche Geräte mit hochwertigen Kamerasystemen einsetzen. Ein spezielles Dermatoskop ist nicht notwendig.
Viel wichtiger ist, dass Sie die Vorgaben zur korrekten Fotoaufnahme befolgen.
DSGVO konform
Die Telemedizinplattform erfüllt die Anforderungen der DSGVO und ist dennoch auch einfach und schnell bedienbar.
Die Plattform orientiert sich an die bei Krankenhäusern etablierten Sicherheitsstandards zur Telekonsultation.
Hohe Sicherheit
Die Telemedizinplattform erfüllt die Anforderungen der IT-Grundschutz und wird nach DIN ISO 27001 betrieben.
Sie ist auf Basis des eHealth-Baukasten Curafida als CE-zertifiziertes Medizinprodukt der Klasse I nach der Medical Device Directive (MDD) zertifiziert. Alle Daten werden verschlüsselt übertragen.
Teilnahmevoraussetzungen
Teilnahme-voraussetzungen
Ihre Registrierung am Netzwerk ist in wenigen Schritten erledigt.
Kooperation vereinbaren
Mit dem Kooperationsvertrag vereinbaren Sie mit uns die Bedingungen zur Zusammenarbeit.
Es entstehen keine Einrichtungsgebühren oder andere Verpflichtungen.
Zugang erhalten
Über einen AV-Vertrag erhalten Sie die Zugangsdaten zur Telemedizinplattform und können direkt starten.
Die technischen Mindestvoraussetzungen sind bewusst niedrig gehalten.
Einstieg starten
Die Software ist einfach installierbar und bedienbar.
Eine Kurzanleitung steht online zum Einlesen bereit.
Sie können optional auch eine kurze Schulung anfragen.
Jederzeit von überall nutzen
Sie können auf die Telemedizinplattform von (fast) jedem Computer, Tablet und Smartphone aus zugreifen.
Ohne Installation, Konfiguration, etc. können Sie sofort starten.
Teilnahmekonditionen
Teilnahme-konditionen
Im Sinne der Einfachheit haben wir einen Pauschalbetrag pro Konsil ohne Installationskosten oder andere Zusatzkosten festgelegt.
Unterlagen
- Kooperationsvertrag
- Datenschutkonzept
- AV-Vertrag
Leistungen
- Diagnose + Therapieempfehlung
- Fachärztliche Betreuung
- 24-h Reaktionszeit
- Bereitstellung der Technik
Datenschutz
Was kommt bzgl. Datenschutz auf Sie zu?
Über den Kooperationsvertrag und den AV-Vertrag haben Sie alle Bedingungen zur Teilnahme erledigt. Alle Unterlagen stellen wir Ihnen selbstverständlich bereit, so dass Sie mit wenig Aufwand starten können. Wir unterstützen Sie hierbei auch in der internen Abstimmung zu Datenschutz und IT.
Ist eine Patientenwilligung notwendig?
Eine Patienteneinwilligung ist nur notwendig, wenn das Konsil nicht im Rahmen der Behandlung erfolgt oder mit den Patientendaten eine Publikation erstellt werden soll. Ansonsten ist das Konsil Bestandteil des Behandlungsvertrags, und es reicht eine mündliche Zustimmung aus. Dazu ist einmalig zu prüfen, ob die passende Passage bei Aufnahme bzw. Behandlung im Behandlungsvertrag enthalten ist.
Für den Fall der Fälle stellen Ihnen gerne auch Vorlagen für eine Patienteneinwilligung bereit.
Ist die Telemedizinplattform sicher?
Die Plattform erfüllt alle Anforderungen der DSGVO und wurde umfassend von Datenschutzbeauftragten geprüft. Zudem ist sie als Medizinprodukt Klasse I zugelassen.
Die Daten werden verschlüsselt kommuniziert und auf einem Server eines deutschen Universitätsklinikums betrieben. Da es keine 100% Sicherheit vor Cyberangriffen gibt, ist eine enge Löschfrist geboten. Alle Daten auf der Telemedizinplattform werden somit nach Abschluss der Konsile zeitnah automatisiert gelöscht.
Zudem gilt das Prinzip der Datensparsamkeit. Es werden nur die für das Konsil relevanten Daten übertragen und gespeichert. Diese sind nur für die zuständigen Behandlern sichtbar.
Wem gehören die Daten?
Die Daten sind der Kooperationseinrichtung zugeordnet, welche die Konsilanfrage erstellt. Sie hat damit auch die Datenhoheit über alle Daten, die sie auf der Plattfform eingibt.
Welche Daten werden verarbeitet?
Es werden ausschließlich die Daten verarbeitet, die für das Konsil notwendig sind. Der Kooperationspartner kann die Daten eingeben, die aus ihrer Sicht für die Konsilanfrage relevant sind. Der Konsildienst kann alle Daten nachfordern, die für das Konsil dann noch fehlen.
Wie erfolgt die Dokumentation?
Das Konsil wird mit einem Konsilbericht abgeschlossen. Der Konsilbericht enthält die Konsilanfrage, den Konsilbefund und alle dabei ausgetauschten Inhalte wie Dokumente, Fotos und Chatnachrichten.
Alle am Konsil beteiligten Einrichtungen können den Konsilbericht als PDF- und FHIR-Dokument abspeichern und in ihrem Primärsystem zur medizinischen Dokumentation ablegen.
Der Patient erhält nur Zugriff auf die Inhalte, die die jeweilige Einrichtung weitergibt. Über die Telemedizinplattform erhält der Patient nur die Inhalte, die bei Bedarf freigegeben werden sollen.
Häufig gestellte Fragen
Wie kann man am Netzwerk teilnehmen?
Voraussetzung für die Teilnahme am Netzwerk ist eine Kooperationsvereinbarung mit dem Universitätsklinikum Marburg und Gießesn GmbH - Standort Marburg.
Welche Kosten fallen an?
Die Kosten für ein dermatologisches Telekonsil werden im Rahmen der Kooperationsvereinbarung besprochen.
Welche technischen Voraussetzungen werden benötigt?
Um die Konsilplattform und die Videokommunikation nutzen zu können, muss vom Arbeitsplatz/von den Arbeitsplätzen der Kooperationseinrichtung eine stabile Internetverbindung vorhanden sein.
Für die Videokommunikation ist zusätzlich die Installation eines Software-Clients erforderlich. Zudem ist zu beachten, dass der Zugriff auf das Konsilportal und die Videokommunikation durch die Firewall der Kooperationseinrichtung freizugeben ist.
Wann erfolgt ein Videogespräch?
Der Konsildienst wird bei Bedarf zu einem Videogespräch bzw. Telefonat bitten, wenn Unklarheiten im persönlichen Gespräch besser geklärt werden können. Das erfolgt bei der Prüfung und Bearbeitung der Konsilanfrage.
Zudem kann ein Videogespräch notwendig werden, wenn der Konsildienst die Diagnose und Empfehlung erläutern möchte, oder wenn Rückfragen zum Konsilbefund bestehen.
Ist eine ambulante Abrechnung möglich?
Eine ambulante Abrechnung ist per Überweisung möglich. Details dazu können Sie mit uns vorab abstimmen.